§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich |
1 |
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. |
2 |
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen uns sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. |
| § 2 Vertragsabschluss |
1 |
Unsere Angebote sind freibleibend. |
2 |
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. |
3 |
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. |
4 |
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet. |
5 |
Sofern
der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per Email zugesandt. |
| § 3 Preise |
1 |
Die Preise verstehen sich stets zzgl. Fracht, Verpackung, Montage usw.
sowie zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für im
Vertrag nicht enthaltene Leistungen werden die entstehenden Kosten
zusätzlich berechnet. Im Servicebereich wird die Wartezeit wie
Arbeitszeit berechnet. |
| § 4 Lieferbedingungen |
1 |
Fest vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tage
der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung und sind eingehalten,
wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist
verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z. B.
Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen etc.)
um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Teillieferungen
sind zulässig. |
| § 5 Versand und Gefahrübergang |
1 |
Ist der Käufer Unternehmer, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer
über. |
2 |
Ist der Käufer
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den
Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über. |
3 |
Der Versand geschieht - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Rechnung des Käufers. |
4 |
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. |
| § 6 Zahlung |
1 |
Der Kunde verpflicht sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. |
2 |
Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. |
3 |
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. |
4 |
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit mehr als einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig. |
| § 7 Gewährleistung |
1 |
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir
für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr oder durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
2 |
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt. |
3 |
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. |
4 |
Mängel sind unverzüglich, d. h. innerhalb einer Frist von 2 Wochen
schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um offensichtliche Mängel, sind
diese innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen. |
5 |
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde
der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der
Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache. |
6 |
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben. |
7 |
Für Unternehmer
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für
Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmungen). |
8 |
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar. |
| § 8 Eigentumsvorbehalt |
1 |
Wir behalten uns das Eigentum an
sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen - auch solche aus einer laufenden Geschäftsverbindung
- vor. Forderungen, die dem Besteller aus Weiterveräußerungen
entstehen, gelten im Innenverhältnis an uns abgetreten, wenn und
solange die Ware bei uns noch nicht bezahlt ist. Treten wir in Ausübung
unseres Eigentumsvorbehaltsrechts von dem Kaufvertrag zurück, können
wir die Herausgabe aller von uns gelieferten Waren unter Ausschluss von
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechten von dem Besteller verlangen,
soweit sich diese Waren noch in seinem Besitz befinden. |
2 |
Der Besteller ist verpflichtet, von jeder Inanspruchnahme der von uns
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte - insbesondere
von Pfändungen - Mitteilung an uns zu machen, uns Auskünfte zu geben
und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller
haftet uns gegenüber für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser
Verpflichtung entstehen |
| § 9 Sondervereinbarungen |
1 |
Für Sondervereinbarungen (Miet-,
Leasing-, Softwareverträge usw.) gelten zusätzlich zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen noch die formularmäßigen Bedingungen der
Drittauftragnehmer. Wir werden diese dem Besteller unverzüglich zur
Kenntnis bringen. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der rechtsverbindlichen Unterschrift der vertragsschließenden Parteien. |
2 |
Insbesondere bei Miet- und Leasingverträgen gilt die Auftragserteilung
an uns als Genehmigung des Vertragsabschlusses zwischen uns und dem
Leasinggeber und gleichzeitig als Verpflichtung des Bestellers, mit dem
Leasinggeber einen, den festgelegten Bedingungen entsprechenden Vertrag
abzuschließen. |
| § 10 Haftungsbeschränkungen |
1 |
Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. |
2 |
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden. |
3 |
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist
vorwerfbar ist. |
| § 11 Schlussbestimmungen |
1 |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. |
2 |
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
3 |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen
möglichst nahe kommt. |
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